Mieterservice
Die Qualität und das Erscheinungsbild unserer Wohnanlagen sind uns genauso wichtig wie eine professionelle Hausverwaltung. Daher finden Sie auf unserem Portal einen umfassenden Mieterservice für zahlreiche Anliegen und Unterlagen aus dem Mieteralltag. Wir sind bemüht, Ihre Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten und Lösungen zu finden.
Über die folgenden Felder werden Ihre Themen direkt an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Bitte nutzen Sie diesen Service!
Mieterservice
Wir sind bemüht, Ihre Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten und Lösungen zu finden. Über die folgenden Felder werden Ihre Themen direkt an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
UNTERLAGEN ZU IHRER WOHNUNG
Wir haben für Sie nützliche Unterlagen zu Ihrer Wohnung zusammen gestellt. Hier finden Sie zum Beispiel Objektpläne, Wohnungsgrundrisse, Stellplätze, Hausordnungen, Notfallnummern und Ansprechpartner. Die Dokumente können Sie rund um die Uhr einsehen.
Anmeldung
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Ihnen die Zugangsdaten unbekannt sind.
HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)
Wie hoch ist die Kaution, wann muss ich sie bezahlen und wie wird sie angelegt?
Die Kautionshöhe beträgt normalerweise drei Nettokaltmieten. In besonderen Fällen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, so dass spätestens zwei Monate nach Einzug die Gesamtsumme eingezahlt ist. Das Geld wird auf einem Treuhandkonto gesondert für Sie angelegt.
Wann erhalte ich meine Kaution zurück?
Sollten keine Mietschulden bestehen und wir keine Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen, zahlen wir die Kaution schnellstmöglich aus. Bestehen noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis, sieht der Gesetzgeber vor, dass innerhalb von sechs Monaten abzurechnen ist.
Darf ich meine Wände streichen?
Ein farbiger Anstrich Ihrer Wände ist selbstverständlich erlaubt. Bedenken Sie dabei aber stets Ihre angestrebte Mietdauer. Bei Auszug müssen die Wände wieder in einem neutralen Farbton (weiß) übergeben werden.
Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich bauliche Veränderungen z.B. Fliesen verlegen möchte?
Jede bauliche Veränderung ist genehmigungspflichtig. Das gilt insbesondere für Einbauten oder Bodenbelege, die schwer zurückzubauen sind. Grundsätzlich ist die Wohnung so an uns so zurückzugeben, wie Sie sie erhalten haben. Auch von Ihnen als Aufwertung empfundene Umbauten sind rückbaupflichtig.
Darf jemand in meine Wohnung hinzuziehen?
Der gewünschte Einzug einer weiteren Person ist uns grundsätzlich anzuzeigen und genehmigungspflichtig. Im Regelfall haben wir allerdings keine Einwendungen.
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Untervermietung wird von uns grundsätzlich nicht gestattet.
Sind Haustiere erlaubt?
Kleintiere sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Katzen und Hundehaltung bedürfen einer Genehmigung. Dies entscheiden wir je nach Objekt im Einzelfall. Beachten Sie aber bitte, dass die Genehmigung bei nicht artgerechter Haltung oder fortlaufender Störung der Hausgemeinschaft wieder entzogen werden kann.
Was mache ich bei Ärger mit Nachbarn?
Grundsätzlich gilt im Umgang untereinander unsere Hausordnung. Wir bitten unsere Mieter zunächst Ihre Probleme persönlich zu besprechen. Sollten Sie keine Lösung finden, wenden Sie sich bitte über unser Mieterportalformular “Hausfrieden“ oder direkt an uns.
Wann und wie lange darf ich feiern?
Grundsätzlich gelten die in unserer Hausordnung festgelegten Ruhezeiten. Sollten Sie im Einzelfall länger “zusammensitzen“, empfiehlt es sich vorher Rücksprache mit der Haugemeinschaft zu halten.
Wie verbessere ich mein Raumklima?
Viele unserer Objekte sind Niedrigenergiehäuser. Für ein vernünftiges Raumklima ist richtiges Lüften und Heizen erforderlich. Dabei ist in der Wohnung mehrfaches Stoßlüften pro Tag notwendig, damit die durch Duschen, Wäsche oder Pflanzen entstandene Feuchtigkeit entweichen kann. Gekippte Fenster verbessern das Raumklima nicht, sondern verursachen nur unnötige Heizkosten.
Dürfen private Gegenstände im Treppenhaus oder den Kellergängen stehen?
Alle Allgemeinflächen, wie Treppenhäuser und Kellergänge, gehören nicht zur angemieteten Fläche und sind von allen Gegenständen (inklusive Schuhen) freizuhalten. Auch Pflanzen dürfen dort nicht zum Überwintern abgestellt werden. Beachten Sie, dass die Treppenhäuser Fluchtwege sind und auch einige vernünftige Unterhaltsreinigung nur so durchzuführen ist.
Ist es gestattet, eine Satellitenempfangsanlage zu errichten?
In unseren Objekten empfangen Sie Kabelfernsehen. Die Kosten dafür sind in den Nebenkosten enthalten. Sie können so alle gesetzlich erforderlichen Programme empfangen. Programmpakete können zusätzlich erworben werden. Aus optischen Gründen gestatten wir das Aufstellen solcher Anlagen nicht.
Darf ich auf meinem Balkon grillen?
Wir vermieten Wohnungen in größeren Wohnanlagen. Das Grillen mit Holzkohle ist aus Rücksicht auf die Nachbarn nicht gestattet. Selbstverständlich können Sie einen Gas- oder Elektrogrill nutzen. Auch dabei bitten wir Sie aber, auf Ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung ist durch den Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach der Abrechnungsperiode (Kalenderjahr) zu erstellen, also bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Selbstverständlich sind wir bemüht Ihnen die Abrechnung schnellstmöglich, meist bereits im September, zukommen zu lassen.
Was muss ich bei der Kündigung meines Mietvertrages beachten?
Sie können grundsätzlich bis zum 3. Werktag eines Monats mit 3-monatiger Kündigungsfrist (falls kein zeitlich vereinbarter Kündigungsausschluss) zum Ende des Monats kündigen. Beachten Sie, dass die Kündigung in der genannten Frist bei uns mit Originalunterschrift aller Vertragspartner vorliegen muss.
Darf ich einen Nachmieter stellen?
Wir suchen unsere Mieter im Regelfall selbst aus. Dennoch können Sie uns gerne einen Interessenten vorschlagen. Beachten Sie bitte, dass der Mietvertragsabschluss mit einem Nachmieter keinen Automatismus in Bezug auf die Überlassung von Einbauten oder den Verzicht auf Renovierungsarbeiten darstellt.
Was muss ich beim Auszug beachten?
Die Schönheitsreparaturen sind nach aktueller Rechtsprechung ausschließlich vom Zustand der Wohnung und nicht von der Wohndauer abhängig. Sollten die streichbaren Flächen (Wände, Decken, Türzargen, Heizkörper) einen Anstrich benötigen, muss dieser fachgerecht durchgeführt werden. Bei der Wohnungsabnahme festgestellte verbleibende Schäden werden von uns im Rahmen der sog. Ersatzvornahme beseitigt.
WOHNUNGSSUCHE
Sie interessieren sich für unsere freien Wohnungen? Bitte kontaktieren Sie uns über unser Wohnungsportal bei ImmoScout24. Nutzen Sie dafür folgenden Link:
Keine passende Wohnung auf ImmoScout24 gefunden? Dann füllen Sie bitte das Formular Wohnungswunsch aus. Bei entsprechenden Angeboten melden wir uns bei Ihnen!
KONTAKT
Bitte kontaktieren Sie uns direkt über den Mieterservice oder über Wohnungssuche. Falls Sie uns gerne persönlich sprechen möchten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter während unserer Sprechzeiten telefonisch oder vor Ort in Braunschweig zur Verfügung. Ihren persönlichen Ansprechpartner und die lokalen Notfallnummern finden Sie als Mieter auch unter Ihre Unterlagen.
MUNTE GRUNDINVEST GmbH & Co. KG
Annette-Kolb-Straße 10
38124 Braunschweig
Sprechzeiten
Mo.– Do. 8:30h bis 16:30h
Fr. 8:30h bis 14:30h
Bitte nutzen Sie unser Formular für Sonstige Anliegen.
Zentrale
+49 531 37977-0
Standort Salzgitter
Schinkelweg 8
38228 Salzgitter
Sprechzeiten Salzgitter
Mo.– Do. 8:30h bis 16:30h
Fr. 8:30h bis 14:30h
Standort Salzgitter
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