Die Personenzahl Ihrer Wohnung verändert sich. Sollte eine Person zu Ihnen ziehen wollen, teilen Sie uns bitte den Namen und Anlass des gewünschten Zuzuges mit. Wir werden Sie dann informieren, ob wir eine Kopie des Personalausweises oder weitere Angaben benötigen. Im Todesfall eines Mitbewohners teilen Sie uns bitte mit, wer verstorben ist und senden uns eine Kopie der Sterbeurkunde zu.
Sollte ein im Mietvertrag Ihrer Wohnung aufgeführter Mieter aus der Wohnung ausziehen, verweisen wir auf die bestehende gesamtschuldnerische Haftung. Bitte informieren Sie uns, welche Partei ausziehen möchte. Sollten wir keine Einwände haben, übersenden wir Ihnen ein Dokument, in dem wir der Entlassung aus dem Mietvertrag zustimmen. Dieses senden Sie uns bitte von beiden Parteien unterschrieben zurück.
Die Anpassung der Klingel- und Briefkastenschilder nehmen wir dann unverzüglich vor.