Gelegentlich kommt es in einer Hausgemeinschaften zur Störung des Hausfriedens. Bitte versuchen Sie stets vorerst Ihre Hausbewohner durch freundliche Kommunikation auf die störende Situation hinzuweisen.
Falls Sie sich wiederholt durch Mitmieter gestört fühlen und eigene Kommunikationsversuche nicht zur Besserung geführt haben, können Sie uns über das Formular informieren. Bei dauerhafter Ruhestörung ist es erforderlich, dass Sie diese durch das Führen eines Lärmprotokolls dokumentieren. Dazu schreiben Sie bitte auf, wer Sie an welchem Tag zu welcher Uhrzeit wodurch gestört hat. Nachdem wir das Formular erhalten haben, wird sich der zuständige Mitarbeiter schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihnen eine Rückmeldung geben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur auf Anzeigen mit vollständigen und richtigen Namensangaben reagieren werden.